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Der Selbstbehalt bei privaten Krankenversicherungen führt nicht zum Sonderausgabenabzug

Soweit ein Versicherter mit seiner privaten Krankenversicherung einen Tarif mit Selbstbehalt vereinbart, führen die insoweit selbst zu tragenden Krankheitskosten nicht zu einem Sonderausgabenabzug im Sinne von Krankenversicherungsbeiträgen.

Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (BFH v. 01.06.2016 – X R 43/14).

Ein Abzug der insoweit getragenen Kosten kommt allerdings als außergewöhnliche Belastung in Betracht. Aufgrund der zumutbaren Eigenbelastung kann es jedoch sein, dass sich die selbst getragenen Kosten nicht steuermindernd auswirken.

Bei den außergewöhnlichen Belastungen kann es empfehlenswert sein, die Ausgaben in einem Kalenderjahr zu ballen, soweit dies möglich ist zu gestalten. Gerne berate ich Sie hierzu näher – ich freue mich auf Ihre Anfrage.

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