Die ein oder anderen Eltern haben es vielleicht bereits bemerkt, dass das Kindergeld für 2015 um Euro 4,00 je Kind rückwirkend ab 01.01.2015 erhöht wurde. Zum 01.01.2016 steigt das Kindergeld ein weiteres Mal:
Das Kindergeld beträgt im Jahr 2015 für:
- das erste und zweite Kind Kind je Euro 188,00
- das dritte Kind Euro 194,00
- das dritte und weitere Kinder je Euro 219,00
Ab 2016 beträgt das Kindergeld wie folgt:
- 1. + 2. Kind: Euro 190,00
- 3. Kind: Euro 196,00
- ab dem 4. Kind: Euro 221,00
Die Kinderfreibeträge entwickeln sich entsprechend. Betrug der Kinderfeibetrag je Elternteil im Jahr 2014 noch Euro 2.184,00, so steigt er im Jahr 2015 auf Euro 2.256,00 und im Jahr 2016 auf Euro 2.304,00.
Erwähnenswert bleibt, dass es bereits für das Jahr 2014 zu einer Erhöhung des Kindergeldes bzw. des Kinderfreibetrags hätte kommen müssen, dies aber vom Gesetzgeber nicht umgesetzt wurde. Dies könnte verfassungswidrig sein. Für noch nicht bestandskräfte Einkommensteuerbescheide (ggf. Bescheide über den Solidaritätszuschlag) sollte geprüft werden, ob mit Einspruch dagegen vorgegangen werden soll. Ein erstes Verfahren hierzu ist beim Finanzgericht München anhängig (Az. 8 K 2426/15).
Sehr informativ, vor allen Dingen, wenn es gerade um das erste Kind geht. Vielen Dank dafür.