Fahrendes Fahrzeug

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit bei vor- und nachgelagerten Kundenbesuchen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 19.05.2015 – VIII R 12/13 entschieden, welche Kosten die Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit berücksichtigen können, wenn am selben Tag ein Kundenbesuch zuvor oder im Anschluss an die Fahrt statt findet.

Beispiel:

Die einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeit beträgt für Herrn Müller 10km. An einem Tag fährt er direkt von zuhause aus zu einem Kunden und erst im Anschluss an den Kundenbesuch in die Arbeit. Dabei legt er insgesamt 15 km zurück. Herr Müller überlegt nun, welche Kosten er im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten (Fahrtkosten) ansetzen kann.

 

Der BFH führt hierzu aus:

  1. Die Regelungen zur Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit gilt auch dann, wenn der eigentliche Fahrtzweck grundsätzlich die Fahrt zum Betrieb oder vom Betrieb nach Hause ist, die Hin- oder Rückfahrt jedoch durch ein Dienstgeschäft unterbrochen wird.
  2. In diesen Fällen ist der normale Fahrtweg zwischen Wohnung und Arbeit mit der Entfernungspauschale zu berechnen. Die darüber hinausgehenden Mehrkilometer sind nach Dienstreisegrundsätzen zu berücksichtigen.

 

Lösung für das Beispiel:

Der normale Fahrtweg zwischen Wohnung und Arbeit beträgt für Herrn Müller 10 km. Aufgrund des Umwegs zu seinem Kunden musst er 5 km mehr fahren. Die normalen 10km sind mit der Entfernungspauschale zu berechnen (10km x 0,30 Euro). Die darüber hinausgehenden 5 km sind nach den Reisekostengrundsätzen abzurechnen – hierbei kommen z. B. 5 km x 0,30 Euro in Betracht.

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