Freiberufler-Personengesellschaften (GbR, KG, OHG) müssen beachten, wenn sie auch gewerbliche Tätigkeiten ausführen, dass dies zu einer gewerblichen Infizierung aller Einkünfte führen kann (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Einzelunternehmer können dies durch organisatorische Maßnahmen verhindern. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun mit gleich drei Urteilen (VIII R 16/11, VIII R 41/11, VIII R 6/12) eine Bagatellgrenze für gewerbliche Einkünfte klargestellt.
Laut BFH kommt es dann nicht zu einer gewerblichen Infizierung aller freiberuflichen Einkünfte, sofern in einem Wirtschaftsjahr die gewerblichen Nettoerlöse 3% der Gesamtnettoerlöse sowie insgesamt den Betrag von Euro 24.500 nicht übersteigen. Zu beachten ist, dass es auf die Einnahmen ohne Umsatzsteuer ankommt.
Wie bereits erwähnt, können Einzelunternehmer der gewerblichen Infizierung durchaus entgehen. Gerne berate ich Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch.