Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2015

Die allgemeine Frist zur Abgabe der Steuererklärung für 2015 läuft zum 31.05.2016 ab. Sollten Sie zur Abgabe einer Steuererklärung für 2015 verpflichtet sein und haben Sie Ihre Steuererklärung noch nicht an das Finanzamt eingereicht, so sollten Sie das Wochenende nutzen und die Steuererklärung fertig stellen. Die Frist reicht Ihnen nicht aus? Dann lesen Sie weiter!

Vertetung durch einen Steuerberater

Sofern Sie steuerlich durch einen Steuerberater wie mich vertreten werden, so verlängert sich die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2015 auf den 31.12.2016. Damit bleibt Ihnen mehr Zeit und gleichzeitig ersparen Sie sich den Stress und die Arbeit, die Steuererklärung zu erstellen. Sofern Sie also Ihre Steuererklärung von mir erstellen lassen wollen, rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

 

Bei Fristüberschreitung droht ein Verspätungszuschlag

Bei Überschreitung der Abgefrist wird vom Finanzamt häufig ein Verspätungszuschlag festgesetzt. Dies sollte unbedingt vermieden werden, daher:

 

Bei Fristüberschreitung Fristverlängerung beantragen

Selbstverständlich können Sie auch bei Ihrem Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen, die in einem gewissen Rahmen üblicherweise auch gewährt wird. Gerne kann ich dies für Sie erledigen.

 

 

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