„GoBD“ – Neue Anwendungsvorschriften für die Buchhaltung und Gewinnermittlung

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Erlass vom 14.11.2014 die neuen „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zu Datenzugriff“ (GoBD) veröffentlicht. Die hinter diesem Wort-Monster steckenden Regelungen betreffen einen Großteil aller Unternehmer.

  1. Jeder der eine Gewinnermittlung oder Buchhaltung und einen Jahresabschluss erstellt oder erstellen muss sowie jeder Unternehmer ist von den neuen GoBD betroffen. Faktisch ist sind damit alle selbständigen oder gewerblichen Unternehmer sowie alle Gesellschaften betroffen.
  2. Bei Verstoß gegen diese neuen Grundsätze droht gerade in Betriebsprüfungen eine Gewinnschätzung, die zu höheren Steuern führt.
  3. Die neuen Grundsätze sind ab 01.01.2015 anzuwenden. Sofern eine Umsetzung in Ihrem Unternehmen noch nicht erfolgt ist, sollten Sie schnellstmöglich handeln:

Handeln Sie jetzt! Vereinbaren Sie einen Termin, in dem wir gemeinsam die weiteren nötigen Schritte besprechen können.

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