In den Kalenderjahren 2017 und 2018 erhöhen sich der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag wie folgt:
Grundfreibetrag
Bis zur Höhe des Grundfreibetrags bleiben die Einkünfte bei der Einkommensteuer steuerfrei. Im Jahr 2016 beträgt der Grundfreibetrag Euro 8.652,00. Im Kalenderjahr 2017 wird der Grundfreibetrag Euro 8.820,00 und im Jahr 2018 Euro 9.000,00 betragen.
Kinderfreibetrag
Auch der Kinderfreibetrag steigt. So beträgt dieser im Jahr 2016 je Elternteil Euro 2.304, im Jahr 2017 Euro 2.358,00 und im Jahr 2018 Euro 2.394,00.
Kindergeld
Das monatliche Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt von Euro 190,00 in 2016 auf Euro 192,00 in 2017 und Euro 194,00 in 2018.
Das monatliche Kindergeld für das dritte Kind steigt von Euro 196,00 in 2016 auf Euro 198,00 in 2017 und Euro 200,00 in 2018.
Das monatliche Kindergeld für das vierte und jedes weitere Kind steigt von Euro 221,00 in 2016 auf Euro 223,00 in 2017 und Euro 225,00 in 2018.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag erhöht sich von Euro 160,00 in 2016 auf Euro 170,00 in 2017 und 2018.