Steuererklärung per Telefax abgeben

Eine Steuererklärung muss vom Steuerpflichtigen unterschrieben an das Finanzamt eingereicht werden. Bei elektronischer Abgabe kann die persönliche Unterschrift auch durch das Zertifikat des Steuerpflichtigen erfolgen. Doch wie sieht es aus, wenn die Steuererklärung per Telefax eingereicht wird?

Die Finanzämter akzeptierten bisher keine Steuererklärungen, die nicht per Post oder ELStER sondern per Fax eingereicht wurden. Dem hat der Bundesfinanzhof nun mit Urteil vom 08.10.2014 (Az. VI R 82/13) widersprochen.

Dem Urteil zufolge ist es zulässig, dass eine in Papierform abzugebende Steuererklärung per Telefax an das Finanzamt eingereicht wird. Das gilt aber nur dann, wenn es auch zulässig ist, dass die Steuererklärung mit den offiziellen Papierformularen abgegeben werden darf. Dies ist seit Veranlagungszeitraum eher die Ausnahme als die Regel. In Zweifelsfällen bietet es sich zur Fristwahrung an, die Steuererklärung per ELStER über das Internet einzureichen.

Die Finanzverwaltung hat in dieser Woche das Urteil anerkannt, in dem es einen negativen Erlass hierzu aufgehoben hat. Ihr Finanzamt wird das Urteil des Bundesfinanzhofs daher anwenden.

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