Führt die Abgabe einer Einkommensteuererklärung zu einer Ablaufhemmung?

Im Artikel vom 13. Januar 2016 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass eine späte Abgabe einer Einkommensteuererklärung dazu führen kann, dass das Finanzamt keinen Einkommensteuerbescheid mehr erlassen kann, wenn die Festsetzungsfrist bis zum Druckdatum des Bescheids schon abgelaufen ist. Gleichzeitig habe ich Ihnen aufgezeigt, wie wirksam vorgebeugt werden kann.

Und nun hat in dieser Thematik der Bundesfinanzhof ein interessantes Urteil gefällt.

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Achtung: Fristablauf bei Antragsveranlagungen

Gerade für Stundenten kann die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für den Ansatz von Studiumskosten als Werbungskosten oder vorweggenommene Werbungskosten wirtschaftlich günstig sein. Es ist jedoch auf den Fristablauf zu achten, bis zu dem ein Steuerbescheid von Seiten des Finanzamts erlassen werden kann.

Beispiel 1:

Die Festsetzungsfrist für Einkommensteuerbescheide beträgt vier Jahre. Sofern keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, läuft demnach die Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer 2012 zum 31.12.2016 ab.

Was aber ist, wenn (im Beispielsfall 1) im Jahr 2016 die Einkommensteuererklärung 2012 beim Finanzamt eingereicht wird und bis Ende 2016 keine Veranlagung durch das Finanzamt erfolgt?

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Steuererklärung per Telefax abgeben

Eine Steuererklärung muss vom Steuerpflichtigen unterschrieben an das Finanzamt eingereicht werden. Bei elektronischer Abgabe kann die persönliche Unterschrift auch durch das Zertifikat des Steuerpflichtigen erfolgen. Doch wie sieht es aus, wenn die Steuererklärung per Telefax eingereicht wird? Steuererklärung per Telefax abgeben weiterlesen