Nach früherer Rechtsprechung wurden die Kosten für den Bau einer Immobilie auf dem Grundstück eines Ehegatten als analoge Herstellungskosten für ein materielles Wirtschaftsgut behandelt, es wurde also getan, als wäre die Immobilie auf einem eigenen Grundstück erbaut worden. Als Folge daraus konnte bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen eine Gebäudeabschreibung steuerlich geltend gemacht werden. Die in der Folge resultierenden steuerlichen Vorteile dürften nun weggefallen sein.
Schlagwort: Abschreibung
Aufwendungen für Einbauküchen im Rahmen der Vermietung
Der Bundesfinanzhof hatte darüber zu entscheiden, wie die Kosten für die Erneuerung einer Einbauküche im Rahmen der Vermietung von Immobilien steuerlich zu berücksichtigen sind.
Der Vermieter hatte in mehreren Mietobjekten alte Küchen durch neue Einbauküchen ersetzt. Die hierfür angefallenen Aufwendungen wollte er als sofort abzugsfähige Werbungskosten im Rahmen der Vermietungseinkünfte abziehen.
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