Berechnungsweise der außergewöhnlichen Belastungen ändert sich

Schwupps, da ist das Urteil – zu Gunsten vieler Steuerpflichtiger. Der Bundesfinanzhof (BFH) mit mit Urteil vom 19.01.2017 (VI R 75/14, veröffentlicht am 29.03.2017) geurteilt, dass die Berechnung der Höhe der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen anders als bisher zu verstehen ist.

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Der Selbstbehalt bei privaten Krankenversicherungen führt nicht zum Sonderausgabenabzug

Soweit ein Versicherter mit seiner privaten Krankenversicherung einen Tarif mit Selbstbehalt vereinbart, führen die insoweit selbst zu tragenden Krankheitskosten nicht zu einem Sonderausgabenabzug im Sinne von Krankenversicherungsbeiträgen.

Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (BFH v. 01.06.2016 – X R 43/14).

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