Achtung: Fristablauf bei Antragsveranlagungen

Gerade für Stundenten kann die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für den Ansatz von Studiumskosten als Werbungskosten oder vorweggenommene Werbungskosten wirtschaftlich günstig sein. Es ist jedoch auf den Fristablauf zu achten, bis zu dem ein Steuerbescheid von Seiten des Finanzamts erlassen werden kann.

Beispiel 1:

Die Festsetzungsfrist für Einkommensteuerbescheide beträgt vier Jahre. Sofern keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, läuft demnach die Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer 2012 zum 31.12.2016 ab.

Was aber ist, wenn (im Beispielsfall 1) im Jahr 2016 die Einkommensteuererklärung 2012 beim Finanzamt eingereicht wird und bis Ende 2016 keine Veranlagung durch das Finanzamt erfolgt?

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