Aufteilung der Gesamtkosten bei Betriebsveranstaltungen ab 2015

Staatssekretär Herr Dr. Michael Meister hat sich am 07.08.2015 im Rahmen einer Anfrage der Partei DIE LINKE zur Ermittlung des Anteils der Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG im Hinblick auf die Gemeinkosten geäußert. Weiterhin wurde geklärt, inwieweit diese Anteile sozialversicherungspflichtig sind.

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