Staatssekretär Herr Dr. Michael Meister hat sich am 07.08.2015 im Rahmen einer Anfrage der Partei DIE LINKE zur Ermittlung des Anteils der Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG im Hinblick auf die Gemeinkosten geäußert. Weiterhin wurde geklärt, inwieweit diese Anteile sozialversicherungspflichtig sind.
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