Nach früherer Rechtsprechung wurden die Kosten für den Bau einer Immobilie auf dem Grundstück eines Ehegatten als analoge Herstellungskosten für ein materielles Wirtschaftsgut behandelt, es wurde also getan, als wäre die Immobilie auf einem eigenen Grundstück erbaut worden. Als Folge daraus konnte bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen eine Gebäudeabschreibung steuerlich geltend gemacht werden. Die in der Folge resultierenden steuerlichen Vorteile dürften nun weggefallen sein.