Erbschaftsteuer – Kosten für die Entmüllung des geerbten Wohnhauses

Kurzinformation:

Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.12.2014 (7 K 1377/14) entschieden, dass die für die Entmüllung eines geerbten Wohnhauses entstehenden Kosten nicht als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden können, da diese Kosten zur Verwaltung des Nachlasses an sich gehören. Das Finanzgericht hat die Revision zum BFH nicht zugelassen.