Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern einen Fahrzeugpool zur Verfügung und dürfen die Arbeitnehmer die Fahrzeuge auch zu privaten Zwecken nutzen, so ist der sich hieraus ergebende Vorteil als geldwerter Vorteil lohnzuversteuern. Poolfahrzeuge – Geldwerter Vorteil berechnen weiterlesen