Familienentlastungsgesetz

Am 27.06.2018 wurde das Familienentlastungsgesetz von der Bundesrgierung beschlossen.

  • Das Kindergeld steigt zum 01.07.2019 um 10 Euro. Eine weitere Erhöhung soll es zum 01.01.2021 geben.
  • Der Kinderfreibetrag steigt zum 01.01.2019 sowie zum 01.01.2020 um jeweils Euro 192.
  • Der Grundfreibetrag steigt zum 01.01.2019 um Euro 168 auf Euro 9.168 und zum 01.01.2020 um Euro 240 auf Euro 9.408.

Dem Gesetz muss noch vom Bundestag und Bundesrat zugestimmt werden.

Grund- und Kinderfreibeträge, Kindergeld und Kinderzuschlag ab 2017

In den Kalenderjahren 2017 und 2018 erhöhen sich der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag wie folgt:

Grundfreibetrag

Bis zur Höhe des Grundfreibetrags bleiben die Einkünfte bei der Einkommensteuer steuerfrei. Im Jahr 2016 beträgt der Grundfreibetrag Euro 8.652,00. Im Kalenderjahr 2017 wird der Grundfreibetrag Euro 8.820,00 und im Jahr 2018 Euro 9.000,00 betragen.

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Mehr Nettolohn im Dezember 2015

Der steuerliche Grundfreibetrag 2015 wurde durch das „Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des Kinderzuschlags“ rückwirkend zum 01.01.2015 angehoben. Da das Gesetz erst während des Jahres 2015 beschlossen wurde und der bürokratische Aufwand klein gehalten werden sollte, wirkt sich die Erhöhung erst mit der Lohnabrechnung im Dezember 2015 aus.

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