Grund- und Kinderfreibeträge, Kindergeld und Kinderzuschlag ab 2017

In den Kalenderjahren 2017 und 2018 erhöhen sich der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag wie folgt:

Grundfreibetrag

Bis zur Höhe des Grundfreibetrags bleiben die Einkünfte bei der Einkommensteuer steuerfrei. Im Jahr 2016 beträgt der Grundfreibetrag Euro 8.652,00. Im Kalenderjahr 2017 wird der Grundfreibetrag Euro 8.820,00 und im Jahr 2018 Euro 9.000,00 betragen.

Grund- und Kinderfreibeträge, Kindergeld und Kinderzuschlag ab 2017 weiterlesen