Familienentlastungsgesetz

Am 27.06.2018 wurde das Familienentlastungsgesetz von der Bundesrgierung beschlossen.

  • Das Kindergeld steigt zum 01.07.2019 um 10 Euro. Eine weitere Erhöhung soll es zum 01.01.2021 geben.
  • Der Kinderfreibetrag steigt zum 01.01.2019 sowie zum 01.01.2020 um jeweils Euro 192.
  • Der Grundfreibetrag steigt zum 01.01.2019 um Euro 168 auf Euro 9.168 und zum 01.01.2020 um Euro 240 auf Euro 9.408.

Dem Gesetz muss noch vom Bundestag und Bundesrat zugestimmt werden.

Grund- und Kinderfreibeträge, Kindergeld und Kinderzuschlag ab 2017

In den Kalenderjahren 2017 und 2018 erhöhen sich der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag wie folgt:

Grundfreibetrag

Bis zur Höhe des Grundfreibetrags bleiben die Einkünfte bei der Einkommensteuer steuerfrei. Im Jahr 2016 beträgt der Grundfreibetrag Euro 8.652,00. Im Kalenderjahr 2017 wird der Grundfreibetrag Euro 8.820,00 und im Jahr 2018 Euro 9.000,00 betragen.

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Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags 2016

Die ein oder anderen Eltern haben es vielleicht bereits bemerkt, dass das Kindergeld für 2015 um Euro 4,00 je Kind rückwirkend ab 01.01.2015 erhöht wurde. Zum 01.01.2016 steigt das Kindergeld ein weiteres Mal:

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