Mehr Nettolohn im Dezember 2015

Der steuerliche Grundfreibetrag 2015 wurde durch das „Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des Kinderzuschlags“ rückwirkend zum 01.01.2015 angehoben. Da das Gesetz erst während des Jahres 2015 beschlossen wurde und der bürokratische Aufwand klein gehalten werden sollte, wirkt sich die Erhöhung erst mit der Lohnabrechnung im Dezember 2015 aus.

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