Der Selbstbehalt bei privaten Krankenversicherungen führt nicht zum Sonderausgabenabzug

Soweit ein Versicherter mit seiner privaten Krankenversicherung einen Tarif mit Selbstbehalt vereinbart, führen die insoweit selbst zu tragenden Krankheitskosten nicht zu einem Sonderausgabenabzug im Sinne von Krankenversicherungsbeiträgen.

Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (BFH v. 01.06.2016 – X R 43/14).

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