Aufwendungen für berufliche Feiern abzugsfähig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in den letzten Jahren mehrfach entschieden, dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Durchführung einer beruflichen Feier als Werbungskosten abziehbar sind, wenn sie beruflich veranlasst sind. Im Folgenden gehe ich auf die Grundlagen hierzu ein.

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