Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags bei unterjährig gegründeter GmbH & still

Mal angenommen, es gibt die A GmbH. Daran beteiligt sich Hubert K. zum 01.09. eines Kalenderjahres im Rahmen einer atypisch stillen Beteiligung.

Die dadurch entstehende „A GmbH & atypisch still“ ist ein Gewerbebetrieb. Der Gewinn der Gesellschaft unterliegt somit grundsätzlich der Gewerbebesteuerung, wobei grundsätzlich ein Gewerbesteuerfreibetrag von Euro 24.500,00 abziehbar ist.

In dem eingangs erwähnten Beispiel besteht die GmbH & atypisch still aber nicht das gesamte Kalenderjahr, sondern nur vier Monate (September bis Dezember). Fraglich ist, ob eine zeitanteilige Kürzung des Gewerbesteuerfreibetrags für die Zeit VOR Bestehen der GmbH & atypisch still vorzunehmen ist.

Dies erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags bei unterjährig gegründeter GmbH & still weiterlesen

Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags 2016

Die ein oder anderen Eltern haben es vielleicht bereits bemerkt, dass das Kindergeld für 2015 um Euro 4,00 je Kind rückwirkend ab 01.01.2015 erhöht wurde. Zum 01.01.2016 steigt das Kindergeld ein weiteres Mal:

Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags 2016 weiterlesen