Zu hohe Darlehenszinsen an Schwestergesellschaften

Werden zwischen Schwestergesellschaften Darlehen vergeben, so führt dies bei der darlehensgebenden Gesellschaft zu Zinserträgen und bei der darlehensnehmenden Gesellschaft zu Zinsaufwendungen. Problematisch wird dies jedoch dann, wenn bei Darlehen zwischen Schwestergesellschaften die Zinsen höher als üblich vereinbart werden.

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Zinsgünstiges Darlehen zwischen Schwestergesellschaften

Werden zwischen Schwestergesellschaften Darlehen zu üblichen Bedingungen (Laufzeit, Zinsen, Besicherung, etc.) vergeben, so sind die Darlehen grundsätzlich steuerlich anzuerkennen. Werden mit diesen Darlehensverträgen jedoch Zinsen vereinbart, die niedriger als üblich sind, so kann hierin eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Muttergesellschaft / den Gesellschafter vorliegen.

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