Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 22.03.2016 (VIII R 10/12) entschieden, dass ein Arbeitsbereich, der lediglich durch ein Sideboard oder eine Anrichte (Raumteiler) vom Wohnbereich getrennt ist, nicht als Arbeitszimmer anerkannt werden kann. Insofern sind die hierfür entfallenden Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung abzugsfähig.
Reicht ein Raumteiler für die Anerkennung als Arbeitszimmer aus? weiterlesen