Reicht ein Raumteiler für die Anerkennung als Arbeitszimmer aus?

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 22.03.2016 (VIII R 10/12) entschieden, dass ein Arbeitsbereich, der lediglich durch ein Sideboard oder eine Anrichte (Raumteiler) vom Wohnbereich getrennt ist, nicht als Arbeitszimmer anerkannt werden kann. Insofern sind die hierfür entfallenden Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung abzugsfähig.

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Aufwendungen für Einbauküchen im Rahmen der Vermietung

Der Bundesfinanzhof hatte darüber zu entscheiden, wie die Kosten für die Erneuerung einer Einbauküche im Rahmen der Vermietung von Immobilien steuerlich zu berücksichtigen sind.

Der Vermieter hatte in mehreren Mietobjekten alte Küchen durch neue Einbauküchen ersetzt. Die hierfür angefallenen Aufwendungen wollte er als sofort abzugsfähige Werbungskosten im Rahmen der Vermietungseinkünfte abziehen.

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Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit bei vor- und nachgelagerten Kundenbesuchen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 19.05.2015 – VIII R 12/13 entschieden, welche Kosten die Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit berücksichtigen können, wenn am selben Tag ein Kundenbesuch zuvor oder im Anschluss an die Fahrt statt findet.

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Aufwendungen für berufliche Feiern abzugsfähig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in den letzten Jahren mehrfach entschieden, dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Durchführung einer beruflichen Feier als Werbungskosten abziehbar sind, wenn sie beruflich veranlasst sind. Im Folgenden gehe ich auf die Grundlagen hierzu ein.

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Unfallkosten vs. Entfernungspauschale

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 23.02.2016 (Az. 1 K 2078/15) geurteilt, dass Unfallkosten sowie unfallbedingte Krankheitskosten mit der sogenannten Entfernungspauschale abgegolten sind und neben den pauschalen Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht abgezogen werden können.

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Studenten: rückwirkende Verlustfeststellung für Zeiten des Studiums

Studenten können Aufwendungen für das Studium (z. B. Fahrtkosten, Literatur, Studiengebühren) als Sonderausgaben oder als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Interessant ist der Abzug als vorweggenommene Werbungskosten, da die dadurch ggf. festgestellten Verlustvorträge bei späterer Aufnahme der Beschäftigung das Einkommen mindern und dadurch eine erhebliche Steuerersparnis eintreten kann. Zur rückwirkenden Verlustfeststellung gab es nun ein Urteil des Bundesfinanzhofs (IX R 22/14).

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Werbungskostenabzug bei Erwerb von Computerzeitschriften

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen und sind bei der Einkunftsart abzuziehen, für die sie aufgewandt wurden (§ 9 Abs. 1 EStG). Abzugrenzen von abzugsfähigen Werbungskosten sind jedoch Aufwendungen, die für den Haushalt des Steuerpflichtigen entstanden sind. Diese Aufwendungen für den privaten Haushalt sind nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abzugsfähig. Was ist jedoch, wenn die Aufwendungen sowohl für die Einkünfteerzielung als auch für den Haushalt des Steuerpflichtigen geleistet werden, wie z. B. bei Computerzeitschriften? Werbungskostenabzug bei Erwerb von Computerzeitschriften weiterlesen