Unternehmer: Fahrten Wohnung-Betriebsstätte

Für die Fahrten eines Unternehmers von seiner Wohnung zu seiner Betriebsstätte können nur Betriebsausgaben in Höhe der Entfernungspauschale angesetzt werden. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 22.10.2014 (X R 13/13) entschieden, wie zu verfahren ist, wenn nach Rechtsauslegung der Betriebssitz des Unternehmers örtlich bei seinem einzigen Auftraggeber liegt. Auch in diesem Falle kann der Unternehmer lediglich Fahrtkosten nur in Höhe der Entfernungspauschale ansetzen.

Dies ist jedoch anders, wenn der Unternehmer an seinem Wohnsitz ebenfalls eine (erste) Betriebsstätte hält. Voraussetzung hierzu ist, dass die betrieblichen Räume von der privaten Wohnung räumlich getrennt sind. In diesem Falle stellen die Fahrten zum einzigen Auftraggeber Dienstreisen dar, für die die tatsächlichen Fahrzeugkosten (bzw. die vollen Kilometer) ansetzbar sind.

Ein Arbeitszimmer in der privaten Wohnung erfüllt diese Voraussetzung für die erste Betriebsstätte am Wohnsitz des Unternehmers nicht. In diesem Falle beschränken sich die Fahrtkosten also auf die Entfernungspauschale.

In entsprechenden Fällen sollte zusammen mit dem Steuerberater besprochen werden, welche Ausgestaltung möglich und vorteilhaft ist.

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